Sicherheitshinweise zur Unfallverhütung
Der Gesetzgeber hat in der Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“ (BGV D 36) die grundlegenden Anforderungen an die Beschaffenheit auch von Multifunktionsleitern festgelegt. Demnach sind Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, jede Multifunktionsleiter mit einer Betriebsanweisung auszustatten. Diese sind an der Leiter in Form von Piktogrammen angebracht und erläutern die wichtigsten Verhaltensregeln für die Benutzung der Leiter. Des Weiteren müssen Multifunktionsleitern sicher begehbar sein. Da sie vorwiegend aus Aluminium bestehen, wird dieser Punkt in der Regel durch eine Profilgebung der Sprossen durch Berippung oder andere Verfahren erreicht.
Gesetzliche Prüfung von Leitern und Tritten
Für Unternehmen besteht laut Betriebssicherheitsverordnung die Pflicht, Leitern sowie Tritte einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Diese führt eine sachkundige Person durch. Zur visuellen Kennzeichnung der Leiterprüfung werden Prüfplaketten und Grundplaketten verwendet. Letztere werden mit den Plaketten beklebt. Sie beinhalten zusätzliche Informationen zu der durchgeführten Inspektion. Sie erhalten diese Prüfplaketten und Grundplaketten bei verschiedenen zertifizierten Organisationen für Sicherheitskennzeichnungen.
Sicherheit im Umgang mit Multifunktionsleitern:
Für eine optimale Sicherheit im Umgang mit einer Multifunktionsleiter sollten zusätzlich weitere Punkte beachtet werden. Dazu gehört unter anderem, dass eine schadhafte Leiter der Benutzung entzogen wird und entweder durch eine neue Leiter ersetzt oder die schadhafte Stelle fachgerecht repariert wird.
Absicherung gegen Umstürzen
Leitern müssen insbesondere auf Verkehrswegen gegen Umstürzen durch andere Personen abgesichert werden. Dies trifft bei Arbeiten in Türnähe oder auf öffentlichen Gehwegen mit hohem Personenaufkommen zu.
Aufstellung nur auf festen Untergrund
Leitern dürfen zudem nur auf festem Untergrund aufgestellt werden. Kisten, Steine oder Tische sind als Untergrund ungeeignet, da es hierdurch schnell zu Unfällen kommen kann.
Arbeitsrichtung nie quer zur Steigrichtung
Beim Arbeiten mit einer als Stehleiter verwendeten Mehrzweckleiter ist darauf zu achten, dass die Arbeitsrichtung nie quer zur Steigrichtung erfolgt, sondern immer nach vorn. Um diese Vorschrift zu beachten, sollte bei großflächigen Arbeitsflächen die Leiter lieber einmal öfter umgestellt werden.
Schuhwerk mit Fersenriemen
Insbesondere für Stehleitern ist Schuhwerk mit Fersenriemen erforderlich. Clogs oder Hausschuhe bieten dem Fuß nicht genügend Halt und sind für Arbeiten auf Leitern ungeeignet.
Sicherheitshinweise bei Nutzung als Anlegeleiter
Werden Multifunktionsleitern als Anlegeleiter verwendet, gelten hierfür die relevanten Benutzungshinweise für Anlegeleitern. Danach sollte der Anstellwinkel zur Standfläche etwa 70 Grad betragen. Als Stützpunkte dürfen nur sichere Flächen dienen. Glasscheiben, Masten, unverschlossene Türen oder andere nachgebende Stellen sind als Stützpunkt nicht zugelassen. Der Gesetzgeber hat bei Arbeiten auf Anlegeleitern die Arbeitszeit auf zwei Stunden beschränkt. Bei Arbeitshöhen zwischen zwei und sieben Metern dürfen demnach nur Arbeiten geringen Umfanges wie Instandhaltungs- und Wartungsaufgaben ausgeführt werden. Bei Arbeiten im Außenbereich ist außerdem darauf zu achten, dass keine Gegenstände mit einer Windangriffsfläche von mehr als einem Quadratmeter auf der Leiter mitgeführt werden.
Haltegriffe beim Übersteigen
Beim Übersteigen einer als Anlegeleiter verwendeten Multifunktionsleiter auf Zwischenbühnen oder Dächer muss die Leiter mit Haltegriffen versehen sein. In der Regel werden die Leiterholme dieser Forderung in der Praxis gerecht. Es ist jedoch darauf zu achten, die die Länge der Leiter die Austrittsstelle um mindestens einen Meter überragt. Wird die Multifunktionsleiter als Stehleiter verwendet, darf sie nicht überstiegen werden.
Sicherheitshinweise für Klapp- und Schiebeleitern
Bei ausklappbaren Leitern ist darauf zu achten, dass beide Leiterschenkel vor Benutzung der Leiter bis zum Anschlag auseinandergeschwenkt werden und richtig einrasten. Auch bei als Schiebeleiter verwendeten Multifunktionsleitern müssen immer beide Aussteifungsstreben eingehängt werden.
Sprossenbeschränkung
Bei der Verwendung als Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter ist die Benutzung der Schiebeleiter bis auf die fünfte Sprosse beschränkt. Der oberhalb der fünften Sprosse befindliche Leiterteil dient ausschließlich als Haltevorrichtung.
Rastergelenke und Belagbohle
Mehrzweckleitern, die mit selbsttätig einrastenden Gelenken versehen sind, ist die einwandfreie Funktion der Rastergelenke regelmäßig zu kontrollieren und sie gegebenenfalls von Verschmutzungen, mangelnder Schmierung und Rost befreien. Wird eine Multifunktionsleiter als Kleingerüst verwendet, muss die begehbare Fläche für einen sicheren Halt mit einer Belagbohle versehen werden.